Werksverträge & Dienstverträge

Habt Ihr einen großen Auftragseingang, aber nicht genug Personal? Wir vermitteln passende Subunternehmen aus Osteuropa per Werks- oder Dienstvertrag. Egal ob kurz- oder langfristig – wir helfen Euch, das Auftragshoch zu meistern.

Werksvertrag

Ein Werksvertrag wird abgeschlossen, wenn ein Auftragnehmer (Unternehmer) sich zur Herstellung eines bestimmten Werks verpflichtet und dafür vom Generalunternehmen (Auftraggeber) entlohnt wird.

Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag wird abgeschlossen, wenn ein Auftragnehmer seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, ohne ein konkretes Ergebnis wie beim Werksvertrag zu schulden.

Der Werksvertrag im Detail

  • Im Gegensatz zur Dienstleistung muss der Unternehmer bei einem Werkvertrag einen definierten Erfolg erreichen und nicht einfach nur eine Leistung erbringen.

  • Das definierte Werk erbringt der mit seiner Arbeitsleistung

  • Im Rahmen eines Auftragsverhältnisses handelt der Unternehmer (Auftragsnehmer) unternehmerisch selbstständig und ist nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers unterworfen.

  • Der Unternehmer muss das Werk nicht persönlich erbringen

  • Der Unternehmer trägt das Risiko für das Gelingen des vereinbarten Arbeitsergebnisses.
  • Der Auftraggeber muss das erbrachte Werk abnehmen.

  • Im Gegensatz zur Entlohnung in Form eines Gehalts wird beim Werksvertrag die Bezahlung für das erbrachte Werk geleistet.

  • Wir bieten keine Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung an.

Der Dienstvertrag im Detail

  • Der Unternehmer muss die Dienstleistung persönlich erbringen.

  • Anders als beim Werksvertrag ist die Dienstleistung des Auftragnehmers nicht an einen Erfolg gebunden.

  • Der Dienstvertrag kennt keine Mängelrechte.

  • Im Gegensatz zum Werksvertrag muss der Unternehmer bei einem Dienstvertrag eine bestimmte Tätigkeit erbringen, jedoch kein Werk vollrichten.

  • Seine Entlohnung wird als Gehalt gezahlt.

  • Wir bieten keine Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung an.